Elternpflichtstunden
In jedem Schuljahr sind laut Schulvertrag mindestens zehn Elternpflichtstunden pro Kind von einer beliebigen volljährigen Person zu erbringen. Dazu gibt es vielfältige Gelegenheiten:
- als Elternsprecher*in in den Stamm- und Mentorengruppen sowie im Elternrat (Übersicht Elternarbeit) und in der Schulkonferenz
- als gewählte Elternvertreter*in in unterschiedlichen Gremien
- Engagement im Ganztagsangebot der Grundschule sowie den weiterführenden Schulen
- Mitorganisation und Gestaltung von Festen und Feiern
- Hilfe bei Baumaßnahmen
- Hilfe bei Arbeitseinsätzen in und um die Schule
- Hilfe bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien u.v.m.
Weitere Möglichkeiten sind im Katalog Elternpflichtstunden nachzulesen.
Auch durch die Mitgliedschaft im Verein haben alle Eltern die Möglichkeit, sich aktiv für die Schule einzusetzen.
Aktives Engagement der Eltern ist ausdrücklich gewünscht!
Die Abrechnung der Elternpflichtstunden erfolgt mit unten stehendem, ausgefülltem Formular bis spätestens zum 31.07. des jeweiligen Schuljahres an Eine Einreichung über die beiden Sekretariate o.ä. ist nicht mehr gewünscht.
Achtung: Die Abrechnung der bei Arbeitseinsätzen erbrachten Stunden erfolgt über eine Meldeliste am Tag des Arbeitseinsatzes vor Ort.
Formular zur Abrechnung der Elternpflichtstunden
(0.27 MB)
Login erforderlich