Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der meistgestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu unserem Schulzentrum. 

Falls Ihnen Zusammenhänge unklar sein sollten, wenden Sie sich bitte entweder an unser Sekretariat der Grundschule oder aber an das Sekretariat der weiterführenden Schulen

Danke! 

Muss mein Kind einer Konfession angehören, um am Schulzentrum aufgenommen zu werden?

Nein. 

An unseren Schulen sind Schüler*innen aller Konfessionen sowie konfessionslose Kinder willkommen. Die Bereitschaft am evangelischen Religionsunterricht, an unserer wöchentlichen Kurzandacht und einigen Gottesdiensten im Schuljahr teilzunehmen, setzen wir dabei voraus.

Werden die Bildungsabschlüsse gleichwertig anerkannt?

Ja, das werden sie.

Die weiterführenden Schulen am Evangelischen Schulzentrum Muldental sind staatlich anerkannte Ersatzschulen. Der Status der Anerkennung bedeutet, dass an unseren Schulen die gleichen Abschlüsse gemacht werden können wie an staatlichen Schulen:

  • Hauptschul- und qualifizierender Hauptschulabschluss sowie Realschulabschluss in der Oberschule und 
  • das Abitur im Gymnasium.

Wird ein Schulgeld erhoben?

Ja, unser Schulzenrum erhebt ein Schulgeld. Dieses Geld ist gut angelegt. Neben der sehr guten Relation der Menge der Lehr- und Betreuungskräfte zur Menge der Schüler*innen, begrenzen wir auch unsere Lerngruppen auf etwa max. 22 Kinder/Jugendliche. Darüber hinaus erfüllen fest angestellte Förderpädagog*innen und ein Schulsozialarbeiter unser anspruchsvolles inklusives Lern- und Lebenskonzept in den Schulen.

Das zu zahlende Schulgeld beträgt ab dem 1. Oktober 2024 monatlich 127 € (1.524 € p.a.) an der Grundschule und 150 € (1.800 € p.a.) an der Oberschule und dem Gymnasium. Für Geschwisterkinder gelten ermäßigte Schulgeldbeträge; alle Details sind in der Schulgeldordnung im Downloadbereich einsehbar. Das Schulgeld ist ein Jahresbetrag für den Zeitraum vom 1. August eines Kalenderjahres bis zum 31. Juli des folgenden Kalenderjahres und wird in 12 monatlichen Teilbeträgen eingezogen. 

Übrigens: Empfänger*innen einer laufenden Sozialleistung können Schulgeldermäßigungen beantragen. Und: Mit dem Schulgeld nicht abgegolten sind u.a. die Aufnahmegebühr sowie die Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten. 

Welche Fremdsprachen werden am Schulzentrum vermittelt?

An unseren Schulen werden zwei Fremdsprachen gelehrt - Englisch und Französisch

In der Grundschule wird in der Klassenstufe 3 mit der Vermittlung der ersten Fremdsprache (Englisch) begonnen. Die zweite Fremdsprache ist für unsere Schüler*innen ab der 6. Klasse im Stundenplan verankert, wobei diese von den Oberschüler*innen freiwillig gelernt werden kann.

Wie gestaltet sich die Anbindung der Schule an den ÖPNV?

Viele unserer Schüler*innen erreichen das Schulzentrum täglich mit Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs. Es bestehen regelmäßige Busanbindungen von Großbardau zum Beispiel in Richtung Grimma und Bad Lausick. 

Für nähere Informationen schauen Sie bitte auf die Seiten des MDV