Elternpflichtstunden 2021/22

"In jedem Schuljahr sind laut Schulvertrag mindestens zehn Elternpflichtstunden pro Kind von einer beliebigen volljährigen Person zu erbringen." Pandemiebedingt hat die Mitgliederversammlung Mitte Januar beschlossen, dass "für das erste Schulhalbjahr keine Elternpflichtstunden erhoben" werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass für das gesamte Schuljahr 2021/22 insgesamt nur fünf Elternpflichtstunden pro Kind von einer beliebigen volljährigen Person zu leisten sind. 

Als kleiner Hinweis: "Aus vorangegangenen Jahren können keine Elternpflichtstunden angerechnet werden. Die Zählung beginnt im Schuljahr 2021/22 neu, d.h. bei null Stunden für alle."

Wir danken allen, die sich dieses Schuljahr schon tatkräftig engagiert haben. 

Weitere Gelegenheiten zum Erbringen der Elternpflichtstunden werden sich sicherlich in den kommenden Monaten bieten. Ideen für ein Engagement sind zum Beispiel im Katalog der Elternpflichtstunden einsehbar. Auch wird aktuell tatkräftige Hilfe für die Planung und Organisation der Veranstaltungen rund um EVAs Salon gebraucht. Falls Sie Interesse haben, in diesem Arbeitskreis mitzuwirken, wenden Sie sich bitte an Frau Wahnelt unter t.wahnelt@eva-schulze-mtl.de.  

[Titelbild von Wokandapix auf Pixabay]