Elternpflichtstunden

In jedem Schuljahr sind laut Schulvertrag mindestens zehn Elternpflichtstunden pro Kind von einer beliebigen volljährigen Person zu erbringen. Dazu gibt es vielfältige Gelegenheiten:

Weitere Möglichkeiten sind im Katalog Elternpflichtstunden nachzulesen.

Auch durch die Mitgliedschaft im Verein haben alle Eltern die Möglichkeit, sich aktiv für die Schule einzusetzen.

Aktives Engagement der Eltern ist ausdrücklich gewünscht!

Die Abrechnung der Elternpflichtstunden erfolgt mit unten stehendem, ausgefülltem Formular an   Eine Einreichung über die beiden Sekretariate o.ä. ist nicht mehr gewünscht.

Achtung: Die Abrechnung der bei Arbeitseinsätzen erbrachten Stunden erfolgt über eine Meldeliste am Tag des Arbeitseinsatzes vor Ort.