Schulbetrieb ab dem 14.06.2021

Liebe Eltern, 
liebe Schülerinnen und Schüler, 

am 08.06.2021 hat die Sächsische Staatsregierung die „Sächsische Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung“ verabschiedet. Sie tritt am Montag, dem 14. Juni 2021, in Kraft und ist mit Blick auf das Auslaufen der Bundesnotbremse Ende Juni 2021 zunächst bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Eine Regelung der neuen Verordnung ist, dass bis zu einer Inzidenz von 100 Regelbetrieb in den Landkreisen und Kreisfreien Städten stattfindet. Als Neuerung entfällt die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler, das Schulpersonal und das Hort- sowie Schulclubpersonal. Personen von außerhalb müssen weiterhin eine Maske auf dem Schulgelände tragen. In der Verordnung ist jedoch eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung beinhaltet. 

Für unsere Schulen bedeutet die neue Verordnung ab 14.06.2021 Folgendes:

  • Auch an Oberschule & Gymnasium wird wieder in den vollen Präsenzunterricht übergegangen.
  • Die Maskenpflicht in unseren Schulgebäuden und auf dem Gelände wird mit Einschränkung aufgehoben. Die Einschränkung beinhaltet: In der Essenschlange in der Mensa soll weiterhin eine Maske getragen werden. Auch können Pädagog*innen der weiterführenden Schulen in ihrem Unterricht situativ eine Maskenpflicht (z.B. bei Experimenten) einfordern. 

Bestehen bleibt die Regelung, dass die Schüler*innen zweimal wöchentlich einen Corona-Selbsttest (Pflicht, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können) durchführen. 

Wir freuen uns über diese positiven Entwicklungen.
Bleiben Sie gesund! 

[Titelbild von JESHOOTS-com auf Pixabay]